Kommentare

Sehr geehrte Planungsverantwortliche !


Nachstehend möchte ich ihnen einige Gesichtspunkte und Meinungen übermitteln, die nicht nur durch mich, sondern auch von zahlreichen Anwohnern  vertreten werden.


Der Bebauungsplan schließt neben verschiedenen landwirtschaftlich genutzten Flächen auch diverse, heute bereits bestehende Gartengrundstücke ein. Sind die jeweiligen Eigentümer gefragt bzw. einverstanden? Aus vergangenen Bürgerinformationsabenden ist mir bekannt, dass Pläne ohne Kenntnis und Einverständnis der Grundstückseigentümer gemacht worden sind.


Der Entwurf zum B-Plan sieht u.a. eine große private Grünfläche vor, die aber heute bereits teilweise zu Gewerbezwecken genutzt und auch bebaut worden ist (hinter Tinkrathstraße 93). Somit stimmt die Skizze nicht und weitere Bebauung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht ausgeschlossen.


[...]


Das Baufeld 1 soll verkehrsmäßig lt. Plan über einen 6 Meter breiten „Fußweg“? erreichbar sein, der u.a. zu einem Parkplatz  führt. Ich befürchte, dass eine beabsichtige Verbindung zur Erschließungsstraße Baufeld 2 ( 10 und 8 Meter Breite ) zu einem Dauerzustand  werden wird. Nur kurz erwähnt – die Tinkrathstraße hat im unteren Bereich eine Fahrbahnbreite von nur 4 Metern und ist nicht ausbaufähig.


Bereits in der Vergangenheit sind mehrere Bauvorhaben auch auf Grund der „Bergschäden oder  Senkungen“ nicht durchgeführt worden. Häuser hätten nach meiner Kenntnis in „Wannen“ gebaut werden müssen, um solchen Gefahren vorzubeugen, was das Bauvorhaben wesentlich verteuert hätte.


Die hauptsächliche  Verkehrsanbindung soll über die Tinkrathstraße laufen. Diese Anliegerstraße ist dafür nicht ausgebaut und nicht geeignet. Es besteht teilweise nur eine Fahrbahnbreite von 4 Metern, (entspricht m.W. nicht mal der notwendigen Mindestbreite) die es schon rein rechnerisch nicht zulässt, dass zwei mittelgroße PKW, die heute durchaus 2 Meter und mehr als Breite aufweisen, auf der Straße aneinander vorbeifahren können. Eine Begegnung mit einem LKW ist auf der Straße immer mit einem Ausweichmanöver verbunden. Ein Fahrzeug muss auf den Gehweg ausweichen, was täglich passiert.


Der schmale Bürgersteig besteht aber überwiegend nur auf einer Straßenseite, womit eine Gefährdung der Fußgänger gegeben ist. Ferner grenzt die Straße im Bereich unterhalb der Einmündung Kreftenscheerstraße direkt an den Abhang. Bei einem Unfall besteht die Gefahr, dass ein Fahrzeug den Hang zum Look hinunterstürzt. Die vor einigen Jahren erneuerte Fahrbahn zeigt schon einige Risse auf, was mich an einem guten Untergrund zweifeln lässt.

Es gehört nicht viel Phantasie dazu, die Belastungen und Beschädigungen durch den Baustellenverkehr, wie Aushub und Abtransport für ca. 65 Baugruben, LKW mit Baustoffen, Betontransportwagen, Kräne und anderen Schwertransporten, zu erahnen.


All dies muss zusätzlich zum bestehenden Verkehr über die Anliegerstraßen Tinkrathstraße, Diepenbeck und Priesters Hof erfolgen, die heute bereits gut ausgelastet, bzw. zu einem großen Teil als Parkraum genutzt werden. Wie die Straßen danach aussehen ist nicht schwer vorzustellen. Wer trägt die Folgekosten?


Ferner wird der Bürgersteig fast schon zwangsweise als Parkplatz genutzt. Im oberen Bereich (an der Velauer Straße) wird beidseitig geparkt, sodass eine Durchfahrt nur ohne Gegenverkehr möglich ist. Mehrfach konnte man Autofahrer beim Rangieren und Zurücksetzen beobachten. Hier auch noch Baustellenverkehr durchzuleiten ist unverantwortlich. Weiterhin ist durch die Kurve im unteren Bereich, vom Rumbachtal kommend,  nur eine schlechte Einsicht möglich, was immer wieder zu brenzligen Situationen mit Unfallgefahr  führt, wenn sich zwei Wagen in dieser Kurve gegenüberstehen.


Die Tinkrathstraße wird oft als „Ampelumgehungsstrecke“ von Nichtanliegern, häufig mit überhöhter Geschwindigkeit, genutzt, was vor allem zur Rushhour  zu erheblichen Belästigungen und Gefahren führt. Ein Kraftfahrer aus der Mülheimer Stadtmitte Richtung Heimaterde und Essen-Haarzopf  kann durch das Rumbachtal / Tinkrathstraße fahren (1 Ampel) oder über die meist staubelastete   B 1 / Velauer Straße mit 5 Ampeln. Das Gleiche gilt für Verkehrsteilnehmer aus Saarn / Oppspring / Holthauser Höfe. Den Ausbau der B1, vor über 40 Jahren geplant, werde ich wohl nicht mehr erleben.


Unsere Anliegerstraße sollte nach m. M. in Höhe des Jugendheimes durch Poller oder Hindernisse gesperrt werden, sodass keine Durchfahrmöglichkeit besteht. [...]


Nach Fertigstellung größerer Baumaßnahmen im Rumbachtal / Priestershof wird sich der Verkehr hier noch verstärken. Durch den geplanten Bau von ca. 65 Wohneinheiten mit geschätzten 120 KFZ welche über die Tinkrathstraße fahren müssen, verschärft sich die Verkehrssituation und wird unerträglich. Besucher und Anlieferer erhöhen noch die Anzahl der Verkehrsbewegungen.


Die Straße am Landschaftsschutzgebiet wird heute oft von Fußgängern und Radfahrern als Naherholungsgebiet und /oder Zugang zum Rumbachtal  genutzt, was durch eine weitere Verkehrsbelastung beeinträchtigt würde.


Gern kann ich die vorgenannten Schwierigkeiten und Gefahren durch Bilder belegen. Es wäre wünschenswert, das auch andere Anwohner solche Verkehrssituationen im Bild festhalten und der Interessengemeinschaft zur Verfügung stellen würden.


Aus vorgenannten Gründen bin ich gegen die Baumaßnahme.


Mit freundlichen Grüßen


Hans-J. Plückers


Nachricht: Einige Fragen / Anmerkungen


• Existiert eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Stadt Mülheim aus der man entnehmen kann wie sich das Bauvorhaben auf den Haushalt der Stadt auswirkt? Wird mit dem Bauprojekt ein Break Even erreicht?


• Wie wird das Parkplatz Problem für die Anwohner im vorderen Bereich der Tinkrathstr gelöst? In dem Zusammenhang finde ich es als …. wenn einer der Grundstücksverkäufer, der mit dem Verkauf der Grundstücke viel Geld verdienen will, heute schon Parkplätze zur Miete anbietet. Erst Problem verursachen und dann noch kassieren.


• Worauf stützt sich die Aussage von Herr Vermeulen „Auch der durch die Bebauung entstehende zusätzliche Verkehr könne von der Tinkrathstraße noch aufgenommen

werden."?


Ist das sein Bauchgefühl oder wurden Verkehrssimulationen durchgeführt? Kann man die einsehen?


• Ich las „Laut einer Verkehrsmessung der Stadt Mülheim vom September 2014 (3 Tage wochentags), wird die Tinkrathstraße pro Tag von 501 Fahrzeugen passiert.“ Diese Verkehrsmessung sollte aktualisiert werden. Ich erwarte eine deutliche Steigerung, da immer mehr Autofahrer die Tinkrathstr. als Abkürzung nehmen...



Joachim Freese

Die geplante Bebauung Diepenbeck Tinkrathstr G12 und ihre Bedeutung für die Fauna und Flora:


Gestern Abend lag im Gras auf unserem Nachbargrundstück ein schwarz-braunes „Etwas“, geduckt und regungslos. Bei genauerem Hinsehen konnte ich erkennen, um wen es sich da handelte: „Meister Lampe“, das Wildtier des Jahres 2015.


So wie ihn gibt es viele insbesondere auch gefährdete Tiere, die aus dem  angrenzenden Naturschutzgebiet „Rumbachtal“ hierhin wechseln, um beispielsweise ihre Nahrungsquellen zu erweitern oder zum Brüten in das sogenannte "Planungsgebiet" kommen. Im Fachjargon spricht man von Habitaten, die eben unterschiedlich von den Tieren genutzt und dringend benötigt werden.

Bei der Erstellung eines Gutachtens wird dies zu berücksichtigen sein, denn die Tiere richten sich nicht danach, wo ein Naturschutzgebiet endet. Sie benötigen ein bestimmtes Gebiet als Wochenstube und nutzen eine andere Fläche als Futterplatz, auch außerhalb des festgelegten Terrains.

In Diskussionen habe oftmals gehört, dass es sich beim Planungsgebiet ja "nur" um Ackerland handelt, das für Flora und Fauna ohne Belang sei, bewirtschaftet und ohne Relevanz für die Natur.

Das dem nicht so ist, beweist schon jetzt die erste Voruntersuchung zu dem Entwurf des Bebauungsplanes, die sogenannte Artenschutzprüfung I, in der es heißt:


“Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass von der geplanten Innenentwicklung verschieden geschützte und ggf. auch planungsrelevante Tierarten betroffen sein könnten. Die im Plangebiet vorhandenen Holzbestände, Gartenteiche, Hochstaudensäume in Verbindung mit Heckenstrukturen und Ackerflächen und die Bestandsgebäude stellen artenschutzrechtlich relevante Strukturen dar, die vermutlich von Fledermäusen, verschiedenen planungsrelevanten und/ oder geschützten Vogelarten, sowie einheimisch geschützten, häufigen und weit verbreiteten Amphibienarten sowohl gelegentlich genutzt, als auch dauerhaft besiedelt werden.“


Diese „planungsrelevanten" Tierarten nehmen wir als AnwohnerInnen immer wieder wahr, Rehe mit ihren Kitzen, Igel, die in der Dämmerung in unseren Gärten herumlaufen, bedrohte Fledermäuse, Füchse und insbesondere die Vögel, die in den Hecken und Bäumen nisten, sie sind hier, genau wie die geschützten Amphibien, um in den Teichen zu laichen oder hier dauerhaft zu leben.

Sie bereichern mit ihrem Vorkommen nicht nur uns als AnwohnerInnen, sondern auch die Menschen, die das Naturschutzgebiet Rumbachtal als Erholungsgebiet nutzen und sich an dem Anblick der Tiere bzw. an ihrem Vorkommen erfreuen.


Wenn es sie nicht mehr gibt, wieviel ärmer wird unsere Landschaft!


Ich verweise hier auch auf die Broschüre des Landes NRW, aus der hervorgeht, wie gefährdet unsere Fauna ist und wie viele Tiere inzwischen auf der vom Aussterben bedrohten Liste stehen:

Auch wenn ich hier nur beispielhaft eine Amsel oder eine Kohlmeise benenne, ich mag diese Vögel sehr, aber reichen sie uns in Hinblick auf Artenvielfalt aus? Oder wollen wir im Sinne von wirklicher Vielfalt sagen können, hier brütet die Waldohreule, hier gibt es wieder einen Rotmilan oder wir haben einen Feuersalamander neben dem Teich gesehen?

Natur, Landschaft, Flora und Fauna ist nicht unendlich, sie alle sind auf uns angewiesen, damit wir sie schützen.

Die im Planungsverfahren als notwendig erachtete erweiterte Artenschutzprüfung II wird sicherlich, wie schon angekündigt, verifizieren, was wir alle täglich erleben und um uns herum wahrnehmen, eine Flora und Fauna die erhaltens- und schützenswert ist.

Meinen Beitrag möchte ich als einen „Puzzelstein“ verstanden wissen, der sich einreiht in eine große Vielzahl von nicht gelösten Problemen rund um dieses Bauvorhaben.

Im Entwurf des Bebauungsplanes ist zu der von mir beschriebenen Thematik der Titel

Schutzgut Tiere, Pflanzen & Artenschutz verwandt worden.

Ich bin schon sehr gespannt, was die Verantwortlichen auf Nachfrage sagen werden, wenn Sie im Hinblick auf die hier ansässigen BewohnerInnen antworten sollen auf den weiteren Titel

Schutzgut Mensch


Evelyn Schnell

Bebauungsplan "Diepenbeck / Velauer Straße - G 12":


Mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit, Entsetzen und Zorn bin ich als Anwohner der

Tinkrathstraße nach den Sitzungen der Bezirksvertretung 1 vom 30. Juni 2017 und des

Planungsausschusses vom 4. Juli 2017 zum Thema „Bebauung Diepenbeck/Velauer

straße“ nach Hause gegangen.

Es ist der dritte Versuch (nach 1992 und 2002), die Bebauung von etwa 10 ha Grünfläche/

Ackerland durchzusetzen. In einer Zeit, in der alle Parteien sich das Thema Umweltschutz

vollmundig auf ihre Fahnen geschrieben haben, soll in Mülheim die Zerstörung natürlicher

Lebensräume von etlichen Tierarten durch das geplante Vorhaben in Kauf genommen

werden.

Das ist in meinen Augen umweltpolitisch eine Katastrophe und mit normalem

Menschenverstand nicht nachvollziehbar.

Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Mülheim diesmal die Interessen einzelner

Grundstücksbesitzer höher bewertet als die Interessen vieler Anlieger, die sich für den Erhalt

dieser grünen Oase vehement einsetzen. Da wirken auch die Hinweise einzelner

Ausschussmitglieder, „es ist ja noch nichts entschieden“, wenig überzeugend.

„Wir wollen unseren Nachkommen eine Welt hinterlassen, die auch morgen noch

lebenswert ist“, heißt es im Parteiprogramm der CDU.

„Liberale kommunale Umweltpolitik will die Lebensinteressen der Menschen und

den Erhalt der Umwelt harmonisch in Einklang bringen ... Für sie kommt der Landund

Forstwirtschaft in Bezug auf den Erhalt der Umwelt eine wichtige Rolle

zu“ (Wahlprogramm der FDP).

Der SPD Kanzlerkandidat zieht mit dem smarten Slogan „Mehr Gerechtigkeit“ durchs

Land.

Ich erwarte von den Entscheidungsträgern in Mülheim, dass sie die Wahlprogramme und

Aussagen ihrer Parteien ernst nehmen, damit dieser Bebauungsplan endlich dort hin

kommt, wo er hingehört: in die „Ablage Papierkorb“.


Manfred Linden

Keine Haftung:


Die Inhalte dieser Seite wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Aber für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Es kann keine Verantwortung für Schäden übernommen werden, die durch das Vertrauen auf die Inhalte dieser Website oder deren Gebrauch entstehen.



Die Bürgerinitiative ist bemüht, die Informationen und Daten auf dieser Homepage fehlerfrei und aktuell zu halten. Eine (ausdrückliche oder stillschweigende) Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen ist jedoch ausgeschlossen. Eine Nutzung der hier dargestellten Informationen geschieht auf eigenes Risiko.